Benutzen von Motorpumpen erlaubt?
- rt909
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Juli wurde erstellt von rt909
He Oberschlesier, ich schleppe (noch) nicht soviel mit, daher ist der alte Rucksack ausreichend, vor allem weil fast unkaputtbar. Der Tipp mit dem Eimer treiben lassen ist cool aber das ist die Neiße! Da läufst Du nicht einfach so im Fluss umher zur nächsten Stromschnelle. Vor oder neben so nem Felsen ist selbst jetzt bei Niedrigwasser oftmals 1- 1,5m Wassertiefe bei viel Strömung und da ist fast schon schwimmen angesagt. Mein Plan sieht daher so aus, lieber was mehr mitschleppen, Rinne, Gestell, Akku und 12V Pumpe. Da hab ich eine mit 6.000 Liter/h das könnte doch schon ganz gut gehen. Alternativ dann Benzinpumpe. Lieber auf so nem Felsen häuslich eingerichtet und das Material 1x komplett durchgewaschen. - So ist der Plan zumindest. Ob der in diesem Jahr noch Realität wird hängt vom Wasserstand ab.
Aber Ihr macht mich schon ganz schön neugierig auf die Ergebnisse mit Rinne.
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- Sturdy
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Sturdy antwortete auf Juli

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- rt909
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rt909 antwortete auf Juli
die Sache mit dem Krach begreife ich, aber warum keine Motorpumpe? Bin gerade dabei nach Rinnen zu forschen jeder zweite hat dort Schläuche, Pumpen usw. in Verwendung. Gibt`s sowas wie nen Codex den ich lernen/wissen sollte?
Danke für ne Info.
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- daniel
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daniel antwortete auf Juli
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Saxonydigger antwortete auf Benutzen von Motorpumpen erlaubt?

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goldminer antwortete auf Juli
daniel schrieb: In Europa darf man nichts motorbetiebenes betreiben ,zumindest Benzin betriebenes wegen gewässer verseuchen. Dafür bist du auf falschen Kontinent.
So ein Blödsinn. Erkundige dich gefälligst bevor du solchen Unsinn schreibst.
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- rt909
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rt909 antwortete auf Juli
ein freundlicher Digger im Forum bat mich zwecks der im falschen Thema gestellten Fragen ein neues Thema zu eröffnen und Schwups, war das Thema schon da, samt Diskussion. Aber eigentlich sollte das Thema "verbotene Dinge tun" lauten, denn wir brauchen uns nicht darüber zu streiten wo welche Pumpe erlaubt ist. Schließlich ist das Forum nicht nur landesweit aufrufbar. Als erstes hätte ich gern mal gewusst, in welchem "Sachsengesetz" überhaupt Regelungen greifbar und verständlich verankert sind. Ausser, dass wir beim Waschen absolut keine Veränderungen in der Gewässerstruktur/ Uferbereiche usw. hinterlassen dürfen, keine Fremdeinträge (Bleiakku, Benzinpumpe) in den Wasserkörper zulassen dürfen und allen voran Flora und Fauna unserer heimischen Bäche und Flüsse erhalten und schützen müssen, steht der Hochwasserschutz noch zur Diskussion. Gesunder Menschenverstand oder Gesetze? Wo also steht geschrieben, was in Sachsen bezüglich des Goldwaschens erlaubt/ verboten ist? Wo steht geschrieben, dass ich keine Pumpe verwenden darf wenn keine negativen Konsequenzen dadurch entstehen?
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- daniel
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daniel antwortete auf Juli
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rt909 antwortete auf Juli
ich habe mir am Wochenende das sächsische Wassergesetz und Fischereigesetz durchgelsen. Ich glaube nicht, dass der Einsatz einer 12V Bilgepumpe verboten ist, es ist nicht klar geregelt. Auf den Begriff Hobby wird zwar eingegangen, aber nicht umfassend genug. Das letzte Wort hat der Besitzer/ Verwalter des Grundstücks. Aber mein Fazit ist auch, dass ich zukünftig Orte in der Neiße wählen werde wo nicht Scharen von Wanderern neugierige Blicke auf einen werfen und womöglich noch Fragen auftauchen.
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Saxonydigger antwortete auf Juli
www.goldsuchervereinigung.de
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