Vogelschutzgebiete
- Cathl u. Pierre
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Vogelschutzgebiete wurde erstellt von Cathl u. Pierre
Hallo Goldies =)
Wir waren vor kurzem in Sachsen mit einem guten Freund zum ersten mal Gold waschen. Das war gut anstrengend hat aber auch viel Spass gemacht. Jetzt wollten wir auch mal allein los ziehen mussten aber feststellen das laut Kartendienst des Bundesamt für Naturschutz fast alles in unserer Umgebung FFH oder NSG ist und beim belesen dazu musste ich feststellen das man an solchen Orten besser nicht Gold wäscht. Jetzt gibt es aber auch noch Gebiete die sind nur Vogelschutzgebiet und in den
RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 30. November 2009
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
findet sich nichts zu diesem Thema außer
Artikel 5
Unbeschadet der Artikel 7 und 9 erlassen die Mitgliedstaaten die
erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung einer allgemeinen Regelung
zum Schutz aller unter Artikel 1 fallenden Vogelarten,
insbesondere das Verbot
d) ihres absichtlichen Störens, insbesondere während der Brut-
und Aufzuchtzeit, sofern sich diese Störung auf die Zielsetzung
dieser Richtlinie erheblich auswirkt.
Kann uns da bitte jemand beim interpretieren der Aussage helfen oder mich direkt aufklären und mir ggf. gleich noch einen Tipp geben wo ich mich dazu richtig belesen kann denn wir wöllten nur sehr ungern mit dem Gesetz in Konflikt kommen aber unser neues Hobby trozdem ausüben.
Danke und liebe Grüße an alle
C u. P
Wir waren vor kurzem in Sachsen mit einem guten Freund zum ersten mal Gold waschen. Das war gut anstrengend hat aber auch viel Spass gemacht. Jetzt wollten wir auch mal allein los ziehen mussten aber feststellen das laut Kartendienst des Bundesamt für Naturschutz fast alles in unserer Umgebung FFH oder NSG ist und beim belesen dazu musste ich feststellen das man an solchen Orten besser nicht Gold wäscht. Jetzt gibt es aber auch noch Gebiete die sind nur Vogelschutzgebiet und in den
RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 30. November 2009
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
findet sich nichts zu diesem Thema außer
Artikel 5
Unbeschadet der Artikel 7 und 9 erlassen die Mitgliedstaaten die
erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung einer allgemeinen Regelung
zum Schutz aller unter Artikel 1 fallenden Vogelarten,
insbesondere das Verbot
d) ihres absichtlichen Störens, insbesondere während der Brut-
und Aufzuchtzeit, sofern sich diese Störung auf die Zielsetzung
dieser Richtlinie erheblich auswirkt.
Kann uns da bitte jemand beim interpretieren der Aussage helfen oder mich direkt aufklären und mir ggf. gleich noch einen Tipp geben wo ich mich dazu richtig belesen kann denn wir wöllten nur sehr ungern mit dem Gesetz in Konflikt kommen aber unser neues Hobby trozdem ausüben.
Danke und liebe Grüße an alle
C u. P
5 Jahre 4 Monate her
#1
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- Saxonydigger
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Saxonydigger antwortete auf Vogelschutzgebiete
Glück auf C u P!
Herzlich willkommen und viel Spaß hier im Forum!
Hier findet ihr sicher Informationen die euch weiterhelfen.
www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/natura2000/index.aspx
Gruß Saxonydigger
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Gruß Saxonydigger
5 Jahre 4 Monate her
#2
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- Cathl u. Pierre
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Cathl u. Pierre antwortete auf Vogelschutzgebiete
Grüße Saxonydigger!
Danke für deine Antwort und die damit verbundenen Informationen. Damit kann man arbeiten
Grüße C u P
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Grüße C u P
5 Jahre 4 Monate her
#3
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