Umzug 28 Nov 2023
Hallo liebe Mitglieder. Der Umbau der Seite verlief leider nicht reibungslos und es gibt diverse Probleme bei der Kompatibilität einiger genutzten Plugins.
Daher habe ich mich zu einem radikalen Schritt entschieden und fang nochmal komplett neu an. Aber nicht hier - sondern auf der Seite
www.goldpanning.org
Hier bin ich auf einem ganz anderen System, welches besser unsere Funktionswünsche abbilden kann. Zwar muss ich noch einiges konfigurieren, aber ihr alle seid schon jetzt dazu eingeladen, euch auf der neuen Seite zu registrieren und im Forum zu schreiben. Ihr werdet bemerken, dass ich den Nutzerkreis etwas größer ziehen möchte, was hoffentlich etwas mehr Leben in die Bude bringt. Es ist wirklich schade, dass eine Weiterentwicklung auf dieser Seite nicht stattfinden kann. Ich hoffe bis bald.
Goldwaschen erlaubt? Tipps und Tricks
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waschmaschine antwortete auf Goldwaschen erlaubt? Tipps und Tricks
Posted 9 Jahre 6 Monate her #5145Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.
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Letztendlich kann ich jeden raten, Macht euer Hobby "Rechtssicher", auch nur mit der Rinne. Ich kenn Fälle, da schlackert ihr mit den Ohren....!!!
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Bei dem bekannten "Alz Okt.13" Problem, hatte ich eine übergeordnete 70% Rechtsicherheit. 70% deswegen, weil es "Übergeordnet" gewesen ist. 100% Rechtssicherheit gibt aber nur das zuständige Landratsamt in dem zu schürfenden Landkreis. Die übergeordnete ist allerdings schon eine 70% Eintrittskarte. löl
Und es ist dabei nicht wichtig, ob nur mit Rinne, nur mit E-Banker oder nur mit Gasoline-Banker. Die Kriterien für das Finale sind unterschiedlich und diese bestimmt die Behörde. Und die Behörde entscheidet den Behördenweg. Welche machen es ziemlich Formlos und mache gehen den ganzen behördlichen Weg. Ich kenne alle Wege.
Das ganze soll verwirrend sein, damit man aufgibt. :laugh:
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waschmaschine antwortete auf Goldwaschen erlaubt? Tipps und Tricks
Posted 9 Jahre 5 Monate her #5159zur Aufhellung der Rechtslage sende ich Ihnen gern noch ein paar Informationen: Eine gesetzliche oder untergesetzliche Regelung, die sinngemäß lautet: „Goldwaschen ist für jedermann erlaubt.“ werden Sie nicht finden. Eine solche Regelung würde nicht in unser Rechtssystem passen. Dieses geht von der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) aus. Ein wesentlicher Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit ist das Prinzip, dass Handlungen erlaubt sind, solange diese nicht verboten sind. Diesen Rechtsgrundsatz (permissa putantur omina, quae non sunt prohibita) haben bereits die Alten Römer entwickelt. Die Einschränkung der Handlungsfreiheit im konkreten Fall (Goldwaschen) hängt um Umfang des Vorhabens/Projektes ab. Die Beschränkungen nach dem Bundesberggesetz sind nach systematischer Auslegung zu bestimmen, d. h. insbesondere die §§ 1, 2 sowie 6ff BBergG sind dazu im Kontext zu lesen. Daraus ergibt sich eine Konzessionspflicht für Vorhaben zu gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken, das „hobbymäßige“ Goldwaschen unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des Gesetzes. Andere wesentliche Kriterien außerhalb des Bergrechtes können sich je nach Art des Vorhabens z. B. aus dem sächsischen Bau- bzw. Wasserrecht ableiten. Hier können z. B. Themen der Genehmigungsfreiheit von Abgrabungen (§ 61 Abs. 1 Nr. 9 SächsBO) oder Grenzen des Gemeingebrauches von Oberflächengewässern (§ 16 Sächsisches Wassergesetz) eine Rolle spielen. Zu detaillierten Fragen zu diesen Rechtsbereichen bitte ich dazu die zuständigen Behörden anzusprechen. Unabhängig von gesetzlichen Einschränkungen halten wir es für angebracht, derartige Aktivitäten immer mit dem betroffenen Grundeigentümer abzustimmen, auch wenn dieser ein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger ist. Daran sollten Sie sich auf alle Fälle bei Errichtung fester (auch mobiler) Anlagen halten, die in Gewässer eingreifen oder wenn Sie beabsichtigen, Bodenveränderungen vorzunehmen
Damit dürfte sich die Annahme,das Bergrecht über allem steht und Mineraliensammeln u. Goldwaschen über dieses Gesetz geregelt ist,so ziemlich in Luft auflösen...
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