Goldwaschen erlaubt? Tipps und Tricks
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waschmaschine antwortete auf Goldwaschen erlaubt? Tipps und Tricks

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daniel antwortete auf Goldwaschen erlaubt? Tipps und Tricks
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Torty antwortete auf Goldwaschen erlaubt? Tipps und Tricks
Letztendlich kann ich jeden raten, Macht euer Hobby "Rechtssicher", auch nur mit der Rinne. Ich kenn Fälle, da schlackert ihr mit den Ohren....!!!
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Torty antwortete auf Goldwaschen erlaubt? Tipps und Tricks
Bei dem bekannten "Alz Okt.13" Problem, hatte ich eine übergeordnete 70% Rechtsicherheit. 70% deswegen, weil es "Übergeordnet" gewesen ist. 100% Rechtssicherheit gibt aber nur das zuständige Landratsamt in dem zu schürfenden Landkreis. Die übergeordnete ist allerdings schon eine 70% Eintrittskarte. löl
Und es ist dabei nicht wichtig, ob nur mit Rinne, nur mit E-Banker oder nur mit Gasoline-Banker. Die Kriterien für das Finale sind unterschiedlich und diese bestimmt die Behörde. Und die Behörde entscheidet den Behördenweg. Welche machen es ziemlich Formlos und mache gehen den ganzen behördlichen Weg. Ich kenne alle Wege.
Das ganze soll verwirrend sein, damit man aufgibt.


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waschmaschine antwortete auf Goldwaschen erlaubt? Tipps und Tricks
zur Aufhellung der Rechtslage sende ich Ihnen gern noch ein paar Informationen: Eine gesetzliche oder untergesetzliche Regelung, die sinngemäß lautet: „Goldwaschen ist für jedermann erlaubt.“ werden Sie nicht finden. Eine solche Regelung würde nicht in unser Rechtssystem passen. Dieses geht von der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) aus. Ein wesentlicher Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit ist das Prinzip, dass Handlungen erlaubt sind, solange diese nicht verboten sind. Diesen Rechtsgrundsatz (permissa putantur omina, quae non sunt prohibita) haben bereits die Alten Römer entwickelt. Die Einschränkung der Handlungsfreiheit im konkreten Fall (Goldwaschen) hängt um Umfang des Vorhabens/Projektes ab. Die Beschränkungen nach dem Bundesberggesetz sind nach systematischer Auslegung zu bestimmen, d. h. insbesondere die §§ 1, 2 sowie 6ff BBergG sind dazu im Kontext zu lesen. Daraus ergibt sich eine Konzessionspflicht für Vorhaben zu gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken, das „hobbymäßige“ Goldwaschen unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des Gesetzes. Andere wesentliche Kriterien außerhalb des Bergrechtes können sich je nach Art des Vorhabens z. B. aus dem sächsischen Bau- bzw. Wasserrecht ableiten. Hier können z. B. Themen der Genehmigungsfreiheit von Abgrabungen (§ 61 Abs. 1 Nr. 9 SächsBO) oder Grenzen des Gemeingebrauches von Oberflächengewässern (§ 16 Sächsisches Wassergesetz) eine Rolle spielen. Zu detaillierten Fragen zu diesen Rechtsbereichen bitte ich dazu die zuständigen Behörden anzusprechen. Unabhängig von gesetzlichen Einschränkungen halten wir es für angebracht, derartige Aktivitäten immer mit dem betroffenen Grundeigentümer abzustimmen, auch wenn dieser ein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger ist. Daran sollten Sie sich auf alle Fälle bei Errichtung fester (auch mobiler) Anlagen halten, die in Gewässer eingreifen oder wenn Sie beabsichtigen, Bodenveränderungen vorzunehmen
Damit dürfte sich die Annahme,das Bergrecht über allem steht und Mineraliensammeln u. Goldwaschen über dieses Gesetz geregelt ist,so ziemlich in Luft auflösen...
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Torty antwortete auf Goldwaschen erlaubt? Tipps und Tricks
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Torty antwortete auf Goldwaschen erlaubt? Tipps und Tricks
waschmaschine schrieb: Ich hab mal an der richtigen Stelle angefragt,wo ich den von mir hier im Tread eingebrachten Wortlaut im Zus. Goldwaschen/Mineraliensammeln nachlesen kann und bekam die ernüchternde Antwort:
zur Aufhellung der Rechtslage sende ich Ihnen gern noch ein paar Informationen: Eine gesetzliche oder untergesetzliche Regelung, die sinngemäß lautet: „Goldwaschen ist für jedermann erlaubt.“ werden Sie nicht finden. Eine solche Regelung würde nicht in unser Rechtssystem passen. Dieses geht von der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) aus. Ein wesentlicher Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit ist das Prinzip, dass Handlungen erlaubt sind, solange diese nicht verboten sind. Diesen Rechtsgrundsatz (permissa putantur omina, quae non sunt prohibita) haben bereits die Alten Römer entwickelt. Die Einschränkung der Handlungsfreiheit im konkreten Fall (Goldwaschen) hängt um Umfang des Vorhabens/Projektes ab. Die Beschränkungen nach dem Bundesberggesetz sind nach systematischer Auslegung zu bestimmen, d. h. insbesondere die §§ 1, 2 sowie 6ff BBergG sind dazu im Kontext zu lesen. Daraus ergibt sich eine Konzessionspflicht für Vorhaben zu gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken, das „hobbymäßige“ Goldwaschen unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des Gesetzes. Andere wesentliche Kriterien außerhalb des Bergrechtes können sich je nach Art des Vorhabens z. B. aus dem sächsischen Bau- bzw. Wasserrecht ableiten. Hier können z. B. Themen der Genehmigungsfreiheit von Abgrabungen (§ 61 Abs. 1 Nr. 9 SächsBO) oder Grenzen des Gemeingebrauches von Oberflächengewässern (§ 16 Sächsisches Wassergesetz) eine Rolle spielen. Zu detaillierten Fragen zu diesen Rechtsbereichen bitte ich dazu die zuständigen Behörden anzusprechen. Unabhängig von gesetzlichen Einschränkungen halten wir es für angebracht, derartige Aktivitäten immer mit dem betroffenen Grundeigentümer abzustimmen, auch wenn dieser ein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger ist. Daran sollten Sie sich auf alle Fälle bei Errichtung fester (auch mobiler) Anlagen halten, die in Gewässer eingreifen oder wenn Sie beabsichtigen, Bodenveränderungen vorzunehmen
Damit dürfte sich die Annahme,das Bergrecht über allem steht und Mineraliensammeln u. Goldwaschen über dieses Gesetz geregelt ist,so ziemlich in Luft auflösen...
"Es gibt in Bayern kein Gesetz, der das Gold-und Mineralienwaschen auf Hobbybasis per Gesetz regelt. Der bayerische Gesetzgeber deklariert den bayerischen Gold-und Mineralienwäscher auf Hobbybasis für “Mündig” ein. Das hat zur Folge, dass der bayerische Gold-und Mineralienwäscher auf Hobybasis sich beim Gesetzgeber (Behörde) selbst über sein Hobby informieren muss." So ist das bei uns in Bayern.
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- Schnuffler
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Schnuffler antwortete auf Goldwaschen erlaubt? Tipps und Tricks

aber halt legal!
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