Goldwaschen erlaubt?
Ist Goldwaschen erlaubnispflichtig?
Vorweg ist ausdrücklich der Hinweis zu geben, dass dies keine Hinweise und Informationen sind, auf die Ihr euch berufen könnt. Wir sind keine Anwälte, haben lediglich Ämter befragt und das Internet durchforstet, um Euch diese Informationen gebündelt geben zu können. Im Zweifelsfall erkundigt euch bitte selbst.
Auf die Frage hin an das Sächsiche Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) ob Goldwaschen erlaubnispflichtig ist, erhielt ich nachfolgende aussagekräftige Antwort. Falls die direkte Wiedergabe der Antwort nicht erwünscht ist, können authorisierte Personen mich kontaktieren und ich werde dies ändern.
(Zusatz von mir: Thüringen ist wohl das einzige Bundesland, in welchem das Goldwaschen verboten ist.)
3. Das Flussbett darf keinesfalls verändert werden - auch störende Felsbrocken dürfen nicht weggeräumt werden.
4. Fernhalten von seichten Gewässern (Mindestabstand 100 m) - hier befinden sich Laichgebiete und seltene Wasserpflanzen. Kies-, Sand- und Schlammbänke sind Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln.
5. Informieren Sie sich bitte vor Beginn des "Goldwaschens" in kleinen Gewässern insbesondere über Vorschriften, die in Naturschutzgebieten gelten. Häufig ist jede Tätigkeit in Naturschutzgebieten ganzjährig oder zumindest zeitweilig untersagt oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. Hier kann nur die jeweils zuständige untere Naturschutzbehörde im Landratsamt
6. Gewässer sind sauber zu halten - Abfälle gehören nicht ins Gewässer und an die Ufer, insbesondere nicht Altöle, Speisereste u. a.
7. Beachten Sie, dass ansonsten ungefährliche Gewässer bei Hochwasserführung zu einem großen Risiko werden können.
8. Kein Gemeingebrauch besteht bei Gewässern in Hofräumen, Gärten, Parkanlagen und Betriebsgrundstücken und für Gewässerteile, die auf Grund eines besonderen Rechts angelegt worden sind z. B. Talsperren, Teiche, die ausschließlich der Fischzucht dienen, Wasserkraftanlagen (§ 34 Abs. 2 SächsWG) - hier ist mithin auch das "Goldwaschen" nicht zulässig.
9. Beim "Goldwaschen" in Bundeswasserstraßen sind die Bestimmungen des Bundeswasserstraßengesetzes, Betretungsverbote u. a. zu beachten - nähere Informationen hierfür können Sie beim Bundeswasserstraßenamt erfragen.
10. Beim "Goldwaschen" in grenzbildenden und grenzkreuzenden Gewässern ist ein Grenzübertrittsdokument mitzuführen (in Europa heißt das, dass ein Bundespersonalausweis mitgeführt werden muss).
11. Ob und unter welchen Bedingungen eine Entnahme von Mineralien aus dem Gewässer in den Nachbarländern geregelt ist, ist hier nicht bekannt.
12. Bitte beachten Sie weiterhin, dass für die Entnahme von Mineralien (Gold ist als solches anzusehen) die Bestimmungen der einschlägigen Gesetze einzuhalten sind.
z.B. verweise ich auf das Sächsische Waldgesetz (SächsWaldG) insbesondere den §52/II Nr. 14 SächsWaldG eine entsprechende Auskunft erteilen. Kleingewässer sind in der Regel meist auch geschützte Biotope.
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§52 |
Die hier genannten Rechtsgrundlagen können Sie unter http://www.revosax.sachsen.de/ (Gesetzestexte) einsehen.
Vielen Dank an die Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit des SMUL für die Antwort.
Goldwaschen im Ausland
Für Italien (speziell Piemont in italienisch) z.b. hat unser Forum-Mitglied mister_b die Informationen zur Genehmigung, sowie das Formular selbst und stellt es registrierten Usern zur Verfügung. Die Antragsabgabe beim Amt ist kostenlos und gilt ein Lebenlang.
Der Link zum Beitrag im Forum: Genehmigung für Italien
Goldwaschen erlaubt?









