Also in einem Wald ist es immer sehr schwierig und eigentlich ist die Lage recht eindeutig.
Wenn der Wald z.b. Staats- oder Gemeindeeigentum ist, dann musst du dich an die jeweiligen Gesetze halten.
In Sachsen ist es das Sächsische Waldgesetz.
Wenn Du dir mal die Ordnungswidrigkeiten anschaust, siehst du, was du nicht darfst.
Bzgl. Ausgrabungen und Entnahme von Minderalien usw. gibts den Punkt:
§52/II Nr. 14 SächsWaldG
§52
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
14.
im Wald Aufschüttungen oder Abgrabungen unbefugt vornimmt oder sonst Bodenbestandteile, Steine, Mineralien oder ähnliches im Ganzen oder teilweise unbefugt entfernt.
Wenn der Wald im Privateigentum ist, so kannst du das natürlich mit dem Eigentümer aushandeln.
Im Naturschutzgebieten ist das denk ich das gleiche. Sprich nicht erlaubt.
Im Zweifelsfall mal das Forstamt anrufen/anschreiben.
Bzgl. Wasser gibts ja das Wasserschutzgesetz (SächsWG).
Ich les mir das mal durch. Aber bei sowas,kann man sich auch an das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft wenden. Die wissen da besser bescheid und im Zweifelsfalle kann man da sicher auch eine Erlaubnis einholen.